Informationen zur Änderung der Maskenpflicht ab Dienstag, 02.11.21

Sehr geehrte Eltern – liebe Schülerinnen und Schüler,

anbei der Wortlaut des Schulministeriums zur Änderung der Maskenpflicht ab Dienstag, 2.11.2021 (…)

„Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. (…)
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht. (…)

 Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen. (…) Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden.“

Zu den Maßnahmen gehören auch die drei Testungen pro Woche. Da am Montag 1.11.21 unterrichtsfrei wegen des Feiertages ist, wird ausnahmsweise Dienstag und Donnerstag getestet!

Am 3.11.2021 besteht ab 14h die Möglichkeit sich an der Nelson impfen zu lassen. Wie angekündigt findet dann die 2. Impfung für alle bereits hier und im Ludgerusforum Geimpften statt.

Alle Papiere (Impfpass, Unterlagen) und die Krankenkarte sind mitzubringen. Auch Erstimpfungen werden durchgeführt. Jeder – also Nachbarn, Freunde, Familie – kann kommen. Da wir mit einer großen Anzahl rechnen, werden diesmal vier Ärzte bis 18h zur Verfügung stehen. Um genügend Kapazitäten auch zeitlich und räumlich bieten zu können, wird das Mittagessen an dem Tag von 12-13h angeboten. Sollten Sie noch Fragen haben oder Papiere benötigen, kontaktieren Sie gerne das Schulbüro. ()

Herzliche Grüße, Sandra Matzelle, Schulleiterin